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Bausteine der Bildungsprämie

Die Bildungsprämie besteht aus drei Bausteinen:

  1. Bildungsprämie
    Eine Bildungsprämie in Höhe von max. 500 Euro können ausschließlich Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Einkommen derzeit 20000 Euro (allein Veranlagte) oder 40000 Euro (gemeinsam Veranlagte) nicht übersteigt. Die Altersbegrenzung für den Erhalt der Bildungsprämie ist aufgehoben. Nun können auch unter 25-jährige, sowie Altersrentnerinnen und -rentner und Pensionäre die Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Die Kosten der angestrebten Weiterbildungsmaßnahme dürfen über 1000 Euro liegen. Allerdings bleiben für Maßnahmen, die in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden, die 1000 Euro Grenze bestehen. (hier ist der Maßstab der Rechnungspreis, der sich aus den Lehrgangskosten inkl. Mehrwertsteuer zusammensetzt)
     
  2. Weiterbildungssparen.
    Hier wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
     
  3. Weiterbildungsdarlehen
    Dieses Darlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein. Die Einführung des Weiterbildungssparens und des Weiterbildungsdarlehens ist im weiteren Verlauf des Jahres 2009 vorgesehen.

Es ist pro Person eine Bildungsprämie jedes Jahr erhältlich.

Um die Bildungsprämie zu bekommen, ist eine persönliche Beratung in der Volkshochschule erforderlich.

20.05.24 03:49:40