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Ausbildereignung
Auf Grundlage der Ausbildereignungsverordnung (AEVO)

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren aller Aspekte der Berufsausbildung im betrieblichen Umfeld. Die Eignung ist nach § 2 AEVO in einer Prüfung (schriftlicher und praktischer Teil) nachzuweisen.

In diesem Vorbereitungslehrgangs erwerben Sie, aufbauend auf Ihrem beruflichen Wissen, in 6 Tagen die nötigen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und bereiten sich intensiv auf die Kammerprüfung vor.

 

Teil 1: Recht in der Ausbildungspraxis

Teil 2: Pädagogisches Handeln in der Ausbildung

Teil 3: Prüfungsvorbereitung

 

Für Absolvent:innen der IHK Aufstiegsfortbildungen (Fachwirte:innen) ist die erfolgreiche AEVO-Prüfung eine Zusatzqualifikation. Sie sind dabei vom schriftlichen Teil der Prüfung befreit.

 

Der Lehrgang eignet sich auch als Qualifizierungsmodell nach dem Bildungszeitgesetz.

 

Hinweis:

Für diesen Kurs hat die Volkshochschule Esslingen eine Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragt.

 

30 % bzw.70 % Zuschuss zur Kursgebühr sind möglich, wenn das Ministerium unseren Antrag bewilligt.

 

Ein Zuschuss von 30 % der Kursgebühr ist möglich, wenn Sie in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind. Darüber hinaus müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

- Sie sind in einem Betrieb beschäftigt, aber nicht bei Bund, Land oder einer kommunalen Gebietskörperschaft.

- Sie sind Unternehmer/-in oder Freiberufler/-in.

- Sie sind Existenzgründer/-in oder gründungswillig.

- Sie sind Wiedereinsteiger/-in (nach Arbeitslosigkeit, Familienphase o. ä.).

 

70 % Ermäßigung können Sie erhalten, wenn Sie darüber hinaus das 55. Lebensjahr vollendet oder keinen Berufsabschluss haben.

Material

Bitte mitbringen: Arbeitsgesetze - aktuelle Ausgabe

Kurstermine 6

  •  
    Ort / Raum
    • 1
    • Montag, 15. Juni 2026
    • 08:00 – 16:30 Uhr
    • Esslingen, vhs-Haus, R. 5.06
    1 Montag 15. Juni 2026 08:00 – 16:30 Uhr Esslingen, vhs-Haus, R. 5.06
    • 2
    • Dienstag, 16. Juni 2026
    • 08:00 – 16:30 Uhr
    • Esslingen, vhs-Haus, R. 5.06
    2 Dienstag 16. Juni 2026 08:00 – 16:30 Uhr Esslingen, vhs-Haus, R. 5.06
    • 3
    • Montag, 22. Juni 2026
    • 08:00 – 16:30 Uhr
    • Esslingen, vhs-Haus, R. 5.06
    3 Montag 22. Juni 2026 08:00 – 16:30 Uhr Esslingen, vhs-Haus, R. 5.06
    • 4
    • Dienstag, 23. Juni 2026
    • 08:00 – 16:30 Uhr
    • Esslingen, vhs-Haus, R. 5.06
    4 Dienstag 23. Juni 2026 08:00 – 16:30 Uhr Esslingen, vhs-Haus, R. 5.06
    • 5
    • Mittwoch, 24. Juni 2026
    • 08:00 – 16:30 Uhr
    • Esslingen, vhs-Haus, R. 5.06
    5 Mittwoch 24. Juni 2026 08:00 – 16:30 Uhr Esslingen, vhs-Haus, R. 5.06
    • 6
    • Samstag, 27. Juni 2026
    • 08:00 – 16:30 Uhr
    • Esslingen, vhs-Haus, R. 5.06
    6 Samstag 27. Juni 2026 08:00 – 16:30 Uhr Esslingen, vhs-Haus, R. 5.06

Ausbildereignung
Auf Grundlage der Ausbildereignungsverordnung (AEVO)

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren aller Aspekte der Berufsausbildung im betrieblichen Umfeld. Die Eignung ist nach § 2 AEVO in einer Prüfung (schriftlicher und praktischer Teil) nachzuweisen.

In diesem Vorbereitungslehrgangs erwerben Sie, aufbauend auf Ihrem beruflichen Wissen, in 6 Tagen die nötigen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und bereiten sich intensiv auf die Kammerprüfung vor.

 

Teil 1: Recht in der Ausbildungspraxis

Teil 2: Pädagogisches Handeln in der Ausbildung

Teil 3: Prüfungsvorbereitung

 

Für Absolvent:innen der IHK Aufstiegsfortbildungen (Fachwirte:innen) ist die erfolgreiche AEVO-Prüfung eine Zusatzqualifikation. Sie sind dabei vom schriftlichen Teil der Prüfung befreit.

 

Der Lehrgang eignet sich auch als Qualifizierungsmodell nach dem Bildungszeitgesetz.

 

Hinweis:

Für diesen Kurs hat die Volkshochschule Esslingen eine Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragt.

 

30 % bzw.70 % Zuschuss zur Kursgebühr sind möglich, wenn das Ministerium unseren Antrag bewilligt.

 

Ein Zuschuss von 30 % der Kursgebühr ist möglich, wenn Sie in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind. Darüber hinaus müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

- Sie sind in einem Betrieb beschäftigt, aber nicht bei Bund, Land oder einer kommunalen Gebietskörperschaft.

- Sie sind Unternehmer/-in oder Freiberufler/-in.

- Sie sind Existenzgründer/-in oder gründungswillig.

- Sie sind Wiedereinsteiger/-in (nach Arbeitslosigkeit, Familienphase o. ä.).

 

70 % Ermäßigung können Sie erhalten, wenn Sie darüber hinaus das 55. Lebensjahr vollendet oder keinen Berufsabschluss haben.

Material

Bitte mitbringen: Arbeitsgesetze - aktuelle Ausgabe

13.12.25 23:57:06