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DeuFöV (Deutschsprachförderverordnung)

2 Kurse

Informationen zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach §45a Aufenthaltsgesetz

Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilzunehmen.



Was ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung?

In Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.


Die VHS Esslingen bietet die Basismodule A2, B1, B2 und C1 an. Das Basismodul B2 bieten wir mit 500 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten an. Die Module A2, B1 und C1 bestehen aus jeweils 400 UE. Neben der Grammatik lernen Sie vor allem den Wortschatz, den Sie für ihren Beruf benötigen, damit Sie sich mit Kollegen und den Vorgesetzten verständigen können und mit Kunden in Kontakt treten können.


Welches Sprachmodul für Sie das richtige ist, stellt der Kursträger in einem Test vor Modulbeginn fest.



Wie kann ich an einem Basismodul teilnehmen?

Voraussetzung ist der Abschluss eines Integrationskurses oder das Erreichen des Sprachniveaus B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Zusätzlichen brauchen Sie entweder eine Verpflichtung/ Berechtigung durch Arbeitsagenturen oder eine Berechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Im folgenden Text wird Ihnen das näher erklärt.


Verpflichtung/Berechtigung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter


Sie werden durch die zuständige Agentur für Arbeit (AA) /das Jobcenter (JC) zur Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung zugelassen, wenn Sie


- ausbildungssuchend gemeldet sind.

- arbeitsuchend gemeldet sind.

- arbeitslos gemeldet sind.

- oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden


Dies geschieht entweder in Form einer Berechtigung oder in Form einer Verpflichtung. Damit können sich bei einem Kursträger Ihrer Wahl anmelden.


Berechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge


Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung stellen, wenn Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und


- zurzeit eine Ausbildung absolvieren.

- begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder

- für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen.

- für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen.


Wenn Sie durch das Bundesamt berechtigt werden, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung (Berechtigung). Mit der Berechtigung können Sie sich bei einem Kursträger Ihrer Wahl anmelden. Ihre Berechtigung zu einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist maximal 3 Monate gültig.


Bitte bringen Sie zur Anmeldung unbedingt den Berechtigungsschein bzw. die Verpflichtung im Original mit. Ohne diese Unterlagen kann keine Anmeldung erfolgen. Wir teilen Ihnen direkt bei der Anmeldung den voraussichtlichen Beginn des Moduls mit.


Das Modul sollte nicht später als vier Wochen nach Ihrer Anmeldung beginnen. Kommt in dieser Zeit kein berufsbezogenes Deutschsprachmodul zustande, werden Sie anderen Kursträger vermittelt. In diesem Fall erhalten Sie von uns die Original-Berechtigung wieder zurück. Diese Berechtigung legen Sie dem neuen Kursträger vor.



Gibt es einen Abschlusstest?

Alle Module, die an der VHS Esslingen angeboten werden, enden mit einem Sprachtest, der sog. Zertifikatsprüfung. Die Teilnahme an der Zertifikatsprüfung ist kostenlos.



Kann ich ein Modul wiederholen?

Wenn Sie im Abschlusstest keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachweisen konnten, können Sie einmal das besuchte Sprachmodul wiederholen, wenn, ohne eine erneute Teilnahme am Modul, das Bestehen des Abschlusstestes nicht zu erwarten ist. Für die einmalige Wiederholung eines Moduls muss eine neue Teilnahmeberechtigung vom JC/AA/BAMF erteilt werden.


 

Mehr Informationen finden Sie auf der BAMF Webseite unter: www.bamf.de/DE/Infothek/BerufsbezogeneFoerderung/Deutschfoerderung45a/deutschfoerderung45a-node.html



Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Nicolina Frank

Telefon: 0711 55021-307

E-Mail: Nicolina.Frank@vhs-esslingen.de

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DeuFöV Basismodul B2 500 UE Start 15.01.2024
Mo. 15.01.2024 09:00
Esslingen

Teilnehmende am Basismodul B2 sind Menschen mit Deutsch als Zweitsprache im arbeitsfähigen Alter, die beim Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes, inklusive der 300 UE Wiederholung, das Sprachniveau B2 nicht erreicht haben. Ziel des Basismodul B2 ist, dass die Teilnehmenden innerhalb von 500 UE berufsbezogene Kenntnisse und Kompetenzen in der deutschen Sprache erwerben, die im Rahmen des GER mit dem Sprachniveau B2 definiert sind. Zugangsvoraussetzungen: Absolvierter Integrationskurs und/oder Deutschsprachkenntnisse auf B1Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau B2 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich. Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind und/oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen Azubis, bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung Personen, mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen Migrationshintergrund umfasst: Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (letzteres gilt vor allem für die vier Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak und Eritrea). Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern. Bürgerinnen und Bürger der EU, Deutsche mit Migrationshintergrund Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen: - Original Berechtigung/Verpflichtung für einen berufsbezogenen Deutschkurs B2 500 UE - Ihren gültigen Ausweis oder Pass - Kopie Ihres B1 Zertifikates Unsere Sprechzeiten sind: Montag bis Donnerstag 09:00 bis 13:00 Uhr Ihre Ansprechpartnerinnen sind: Nicolina Frank Sachbearbeiterin Deutsch und Integration 0711 550 21-307 E-Mail: nicolina.frank@vhs-esslingen.de Garifalia Mprioteli Sachbearbeiterin Deutsch und Integration 0711 550 21-311 Garifalia.Mprioteli@vhs-esslingen.de

Kursnummer G400312
Kursdetails ansehen
Gebühr: kostenlos
Dozent*in: Gabriella Draghicchio-Evers
DeuFöV Basismodul C1 Online 400 UE Start am 15.01.24 Mo-Do
Mo. 15.01.2024 09:00
Esslingen

Informationen zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach §45a Aufenthaltsgesetz Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilzunehmen. WICHTIGER HINWEIS: Anmeldungen aller DeuFöV Kurse nur persönlich möglich! Fachbereich Deutsch und Integration Etage 3 / Raum 3.02 Mettinger Straße 125, 73728 Esslingen Was ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung? In Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt. Die VHS Esslingen bietet die Basismodule B1 mit 400 UE und B2 mit 500 UE sowie C 1 mit 400 UE an. Diese Module bestehen aus jeweils 400 oder 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Neben der Grammatik lernen Sie vor allem den Wortschatz, den Sie für ihren Beruf benötigen, damit Sie sich mit Kollegen und den Vorgesetzten verständigen können und mit Kunden in Kontakt treten können. Welches Sprachmodul für Sie das richtige ist, stellt der Kursträger in einem Test vor Modulbeginn fest. Wie kann ich an einem Basismodul teilnehmen? Voraussetzung ist der Abschluss eines Integrationskurses oder das Erreichen des Sprachniveaus B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Zusätzlichen brauchen Sie entweder eine Verpflichtung/ Berechtigung durch Arbeitsagenturen oder eine Berechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Im folgenden Text wird Ihnen das näher erklärt. Verpflichtung/Berechtigung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter Sie werden durch die zuständige Agentur für Arbeit (AA) /das Jobcenter (JC) zur Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung zugelassen, wenn Sie - ausbildungssuchend gemeldet sind. - arbeitsuchend gemeldet sind. - arbeitslos gemeldet sind. - oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden Dies geschieht entweder in Form einer Berechtigung oder in Form einer Verpflichtung. Damit können sich bei einem Kursträger Ihrer Wahl anmelden. Berechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung stellen, wenn Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und - zurzeit eine Ausbildung absolvieren. - begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder - für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen. - für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. Wenn Sie durch das Bundesamt berechtigt werden, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung (Berechtigung). Mit der Berechtigung können Sie sich bei einem Kursträger Ihrer Wahl anmelden. Ihre Berechtigung zu einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist maximal 3 Monate gültig. Bitte bringen Sie zur Anmeldung unbedingt den Berechtigungsschein bzw. die Verpflichtung im Original mit. Ohne diese Unterlagen kann keine Anmeldung erfolgen. Wir teilen Ihnen direkt bei der Anmeldung den voraussichtlichen Beginn des Moduls mit. Das Modul sollte nicht später als vier Wochen nach Ihrer Anmeldung beginnen. Kommt in dieser Zeit kein berufsbezogenes Deutschsprachmodul zustande, werden Sie anderen Kursträger vermittelt. In diesem Fall erhalten Sie von uns die Original-Berechtigung wieder zurück. Diese Berechtigung legen Sie dem neuen Kursträger vor. Gibt es einen Abschlusstest? Alle Module, die an der VHS Esslingen angeboten werden, enden mit einem Sprachtest, der sog. Zertifikatsprüfung. Sollten Sie die Zertifikatsprüfung nicht bestehen, besteht die Möglichkeit, den Test einmal zu wiederholen. Die Teilnahme an der Zertifikatsprüfung (auch die einmalige Wiederholung) ist kostenlos. Kann ich ein Modul wiederholen? Wenn Sie im Abschlusstest keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachweisen konnten, können Sie einmal das besuchte Sprachmodul wiederholen, wenn, ohne eine erneute Teilnahme am Modul, das Bestehen des Abschlusstestes nicht zu erwarten ist. Für die einmalige Wiederholung eines Moduls muss eine neue Teilnahmeberechtigung vom JC/AA/BAMF erteilt werden. Mehr Informationen finden Sie auf der BAMF Webseite unter: http://www.bamf.de/DE/Infothek/BerufsbezogeneFoerderung/Deutschfoerderung45a/deutschfoerderung45a-node.html Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Nicolina Frank Sachbearbeiterin Deutsch und Integration 0711 55021-307 E-Mail: nicolina.frank@vhs-esslingen.de Romina Martins Sachbearbeiterin Deutsch und Integration 0711 55021-- 207 romina.martins@vhs-esslingen.de

Kursnummer G400313
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Gebühr: kostenlos
Dozent*in: Godelind Proetzel
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03.12.23 06:48:27