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AGB

1. Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Esslingen –nachfolgend vhs genannt –, auch für solche, die auf dem Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. (2) Veranstaltungen, Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.

2. Anmeldung und Bezahlung und Einbeziehung der AGB
(1)    Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2)    Sie sind an Ihre Anmeldung 1 Woche lang gebunden (Vertragsangebot). Anmeldungen können persönlich, schriftlich, per Email, online über die vhs-Homepage oder telefonisch vorgenommen werden. Der Vertrag kommt entweder durch ein Bestätigungsschreiben der vhs zustande oder aber dadurch, dass die Frist von einer Woche verstreicht, ohne dass die vhs das Angebot abgelehnt hat. (3) Die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet bei großer Nachfrage über die Teilnahme am Kurs. (4) Die Anmeldung schließt die Anerkennung der AGB durch den Teilnehmer / der Teilnehmerin ein. Diese werden mit der Anmeldung Bestandteil des Vertrages zwischen vhs und Teilnehmer/in. (5) Die Anmeldung zu den Veranstaltungen der vhs ist nach Ablauf der Frist aus Abs. 2 verbindlich und verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Entrichtung des Kursentgeltes. Das Kursentgelt wird nach Ablauf der Frist aus Abs. 2 fällig. Möchten Sie von einem Semesterkurs zurücktreten, so muss der Rücktritt spätestens fünf Arbeitstage vor Kursbeginn schriftlich gegenüber der vhs erklärt werden. Bei Vorträgen gibt es keine Abmeldefrist. 
 (5) Das Entgelt ist bei Barzahlung vor Kursbeginn zu entrichten. Bei Bankeinzug wird das Entgelt in der Regel vor Kursbeginn abgebucht. Telefonische Anmeldungen werden nur bei gleichzeitiger Erteilung einer Abbuchungsermächtigung angenommen. (6) Kosten für Lehrbuch und Materialien sind –sofern nicht anders ausgewiesen – nicht im Kursentgelt enthalten. (7) Karten für Einzelveranstaltungen sind – soweit nicht anders angegeben – nur an der Abendkasse erhältlich. (8) Für Langzeitkurse, Maßnahmen und Reisen gelten Sonderregelungen, die in den Informationsmaterialien zu diesen Veranstaltungen veröffentlicht werden. (9) Sind Entgelte rückständig, leitet die vhs das Mahnverfahren ein. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen bei Zahlungsverzug. Gerät der/die Vertragspartner/in mit einer Zahlung in Verzug, berechnet die vhs eine Mahnpauschale in Höhe von 2,50 € für jede Mahnung sowie die sich aus dem Gesetz ergebenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5 % pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der/Die Vertragspartner/in kann der Pauschale den Nachweis entgegenhalten, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Die vhs bleibt der Nachweis eines weiteren Schadens ausdrücklich vorbehalten. Kann eine Lastschrift wegen mangelnder Kontodeckung oder sonst aufgrund des Verschuldens des/der Vertragspartner/in nicht eingelöst werden, so hat der/die Vertragspartner/in die entstehenden Kosten zu tragen. Die vhs behält sich darüber hinaus die Geltendmachung weiterer Schäden ausdrücklich vor.

3.    Benachrichtigungen
Sie werden benachrichtigt: wenn Ihr Kurs nicht planmäßig stattfindet, wenn der Kurs zu dem Sie sich angemeldet haben, belegt ist und Sie in die Warteliste aufgenommen werden, wenn ein Zusatzkurs eingerichtet wird, wenn sich Termine oder Veranstaltungsort ändern oder wenn ein Kurs ausfallen muss.

4.    Ermäßigungen
(1) Schüler, Auszubildende, Studenten, Schwerbehinderte und Menschen im Bundesfreiwilligendienst, bzw. in vergleichbaren Freiwilligendiensten, erhalten – bei Nachweis –für Kurse und Veranstaltungen einen i.d.R. um 10% ermäßigten Preis. Arbeitslosengeld- und Sozialhilfeempfänger, erhalten – bei Nachweis – für Kurse und Veranstaltungen einen i.d.R. um 30% ermäßigten Preis. Für Kurse, die ausschließlich für Kinder angeboten werden, wird bereits im Programmheft nur der ermäßigte Preis ausgeschrieben. Darüber hinaus kann die vhs in besonderen Härtefällen die Gebühren für Veranstaltungen ermäßigen. Einige Veranstaltungen (z.B. Studienreisen, Besichtigungen, Exkursionen) sind von Ermäßigungen ausgeschlossen. Die vhs nimmt am Angebot des Kulturpasses der Stadt Esslingen teil. (2) Die berechtigenden Nachweise müssen bei der Anmeldung vorgelegt werden. Bei Email können Sie Ihren eingescannten Ermäßigungsnachweis als Datei an uns senden. Bei Online-Anmeldung über die vhs-Homepage geben Sie bitte in dem Feld „Bemerkung“ den Grund für die Ermäßigung ein, z.B. „Schüler“ und lassen Sie der vhs unverzüglich den Nachweis zukommen. Bis zur Vorlage des Nachweises melden wir Sie zur Sicherung Ihres Platzes als Vollzahler an. Eine Ermäßigung nach dem Abbuchungs- bzw. Zahlungstermin ist nicht mehr möglich. Eine nachträgliche Rückerstattung des Differenzbetrages ist ausgeschlossen.

5. Beginn und Dauer
Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind jeweils im Programmheft angegeben. Während der Schulferien und
an den gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. Ausnahmen sind möglich in vhs-eigenen Räumen bei Lehrgängen und nach Absprache zwischen den Teilnehmenden und der Kursleitung.

6.    Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen der vhs (Ort, Zeit, Dauer, Kursthema, Bildungsziel) ergibt sich aus dem Programmheft in der zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannt gemachten Fassung. Der/Die Kursleitende ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.

7.    Veranstaltungsort und organisatorische Änderungen
(1) Der Veranstaltungsort ist bei allen Veranstaltungen angegeben. Verlegungen in andere Unterrichtsräume behält sich die vhs vor, Raumverlegungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Raumverlegungen werden durch Benachrichtigungen oder Aushang bekannt gegeben. (2) Die vhs ist in vielen Gebäuden Gast. Die jeweilige Hausordnung ist von den Teilnehmenden zu beachten. Rauchen in Gebäuden oder Gängen ist nur dort möglich, wo es ausdrücklich von der Hausordnung erlaubt wird. In Schulen und im vhs-Gebäude gilt striktes Rauchverbot. (3) Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von der im Programmheft angekündigten Kursleitung begleitet wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer/s Kursleitenden angekündigt wurde.

8.    Teilnahme- und Leistungsbescheinigungen
Teilnahme- und Leistungsbescheinigungen können auf Wunsch ausgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an mindestens 80% der Unterrichtsstunden. In der Regel sind die Kosten für Bescheinigungen im Entgelt erhalten. Ausnahmen werden gesondert ausgewiesen.

9.    Rücktrittsrecht
(1) Die vhs kann vom Vertrag zurücktreten,
•    wegen zu geringer Beteiligung
•    wenn die Kursleitung aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der vhs liegen (z.B. Krankheit) ausfällt und keine Ersatzkursleitung gestellt werden kann,
•    wenn ein sonstiges nicht vorhersehbares durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindendes Leistung Hindernis besteht, und die vhs das Hindernis nicht selbst schuldhaft herbeigeführt hat. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet, soweit noch keine Leistungen erbracht worden sind. Andernfalls erfolgt lediglich eine anteilige Erstattung. Weitergehende Ansprüche gegen die vhs sind ausgeschlossen. Die Volkshochschule behält sich vor, Kurse aufgrund einer zu geringen Anmeldezahl kurzfristig abzusagen. (2) Möchten Sie von einem Semesterkurs zurücktreten, so muss der Rücktritt spätestens fünf Arbeitstage vor Kursbeginn schriftlich gegenüber der vhs erklärt werden. Bei Kochkursen, Wochenendseminaren, Ferienkursen, Kompaktkursen, Intensivkursen, Super Intensivkursen und Kursen mit weniger als fünf Unterrichtstagen muss der Rücktritt mindestens eine Woche vor Kursbeginn schriftlich gegenüber der vhs erklärt werden. Für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der vhs (Eingangsstempel) maßgeblich. Im Falle des rechtzeitigen Rücktritts werden bereits bezahlte Entgelte unter Einbehaltung einer Verwaltungsgebühr von EUR 5 zurückerstattet. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag der Verwaltungsgebühr wesentlich niedriger ist als der pauschale Betrag. Der vhs bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten. (3) Ein verspäteter Rücktritt wird als Kündigung des Vertrages gewertet und führt zu keiner Erstattungspflicht der vhs. (4) Bei längerfristigen Lehrgängen, Studienfahrten, -reisen und Exkursionen gelten besondere Regelungen. (5) Soweit die vhs als Vermittler handelt (z.B. bei Sprachprüfungen, Reisen) gelten die Vertrags- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters und werden im Falle eines zulässigen Rücktritts die Kosten berechnet, die der vhs in Rechnung gestellt werden zuzüglich einer Verwaltungspauschale von EUR 5 bei Reisen EUR 15. (6) Die Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht verbindlich. Das Fernbleiben vom Kurs oder Nichteinlösen der Lastschrift gilt nicht als Rücktritt. (7) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt von dieser Regelung unberührt.

10. Widerrufsrecht, Erlöschen des Widerrufsrechts
(1)    Widerrufsbelehrung zum Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Er ist zu richten an: Volkshochschule Esslingen Eigenbetrieb der Stadt Esslingen am Neckar, Mettinger Str. 125, 73728 Esslingen, Email: info@vhs-esslingen.de, Internet: www.vhs-esslingen.de
(2)    Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie der vhs die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie ihr insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr der vhs zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. (3) Besondere Hinweise. Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die vhs mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download, Besuch der Veranstaltung etc.). Ende der Widerrufsbelehrung

11. Ausschluss
(1) Die vhs kann eine/n Teilnehmende/n von einer Veranstaltung ausschließen, wegen
•    gemeinschaftswidrigem Verhaltens in der Veranstaltung trotz vorangehender Ermahnung und Androhung des Ausschlusses, insbesondere Störung des Informations- und Veranstaltungsbetriebs durch Lärm-, Geräusch- oder Geruchs-belästigungen oder durch querulatorischem Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es
keiner vorherigen Ermahnung,
•    Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten der vhs,
•    Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung,
des Alters oder der sexuellen Identität,
•    Missbrauchs der Veranstaltung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, beträchtlichen Verstößen gegen die Hausordnung.
(2) Bei einem begründeten Ausschluss steht dem/der Teilnehmenden kein Anspruch auf Rückerstattung der Entgelte zu.

12. Haftung
(1) Die Haftung der vhs auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, ist wie folgt eingeschränkt: Die vhs haftet nur im Falle Vorsatzes und grobe Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine schuldhafte Verletzung von Pflichten handelt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten). Der Haftungsausschluss gilt ferner auch nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmenden. (2) Der vorstehende Haftungsausschluss gilt in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der vhs. (3) Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt
die vhs keine Haftung.

13. Urheberschutz, Lizenzrechte
(1)    Fotografieren, Filmen oder Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet.
(2)    Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs nicht vervielfältigt werden.

14. EDV-Sicherheit und Lizenzrechte
(1)    Das Kopieren jeglicher Software ist untersagt.
(2)    Es darf grundsätzlich nur Software verwendet werden, die von der vhs zur Verfügung gestellt wird. Eigene Datenträger dürfen nicht verwendet werden. Downloads aus dem Internet dürfen nur nach Vorgaben der Kursleitung und zu Lehrzwecken getätigt werden. Internetseiten mit pornografischen, undemokratischen, rassistischen und gewalttätigen Inhalten dürfen mit Rechnern der vhs oder in Räumen der vhs nicht aufgerufen werden.
Bei Zuwiderhandlung erfolgt Ausschluss des Teilnehmers / der Teilnehmerin aus dem Kurs. Zusätzlich behält sich die vhs rechtliche Schritte vor. Entstandene Schäden werden dem Verursacher, der Verursacherin in Rechnung gestellt.
(3)    Die vhs haftet nicht für Schäden durch Computerviren, die über Datenträger der vhs auf fremde Rechner gelangt sind.

15. Schlussbestimmungen
(1)    Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der vhs anerkannt worden ist.
(2)    Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.

16. Inkrafttreten
Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung zum 01. September 2015 in Kraft.
Sie gelten für alle ab dem 01. September abgeschlossenen Verträge.

27.04.24 14:28:12