Hier finden Sie verschiedene Angebote zum Thema Ukraine.
Erstorientierungskurse für die Geflüchtete aus der Ukraine
Infos finden Sie hier:
1. Überblick:
Der nächste Kurs startet in der VHS am 10.05.2022, Nähere Informationen finden Sie hier:
Anmeldung an der Infostelle VHS Esslingen. Bitte bringen Sie Ihren Reisepass/Ausweis/Aufenthaltstitel mit.
2. Flyer EOK Kurse zum Herunterladen finden Sie hier:
www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Erstorientierung/flyer-erstorientierungskurse.html
3. Integrationskurse:
Alle aktuellen Informationen finden Sie hier:
www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/faq-integrationskurse-ukraine.pdf
Das Merkblatt über die Integrationskurse auf Ukrainisch finden Sie hier:
Antrag auf einen Integrationskurs finden Sie hier:
WICHTIG: Die Person, die Integrationskurse beantragt muss eine postalische Adresse haben. Die Antwort kommt per Post! Bitte Vorsprachenbescheinigung in Kopie mitschicken.
Bitte schicken Sie das ausgefüllte Formular an:
Bundesamt für Migration u. Flüchtlinge
Referat 51 J
Friedrich-List-Straße 3
38820 Halberstadt
Mögliche Fragen:
1. Ich habe einen Antrag auf einen Integrationskurs gestellt, wie geht es weiter?
• Sie bekommen eine Antwort per Post. Wenn Sie eine Antwort bekommen, melden Sie sich bitte bei der VHS Esslingen und vereinbaren Sie einen Termin für eine Einstufung. Telefon Infostelle: 0711 55021-0
2. Was passiert nach der Einstufung?
• Nach der Einstufung werden Sie in ein Modul des Integrationskurses zugewiesen.
3. Muss ich einen Integrationskurs machen?
• Nach § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG ist ein Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn er in besonderer Weise integrationsbedürftig ist und die Ausländerbehörde ihn zur Teilnahme am Integrationskurs auffordert.
• Wenn Sie nicht verpflichtet sind, dann müssen Sie den Integrationskurs nicht unbedingt machen.
4. Wenn ich einen Erstorientierungskurs angefangen habe, kann ich dann in den Integrationskurs wechseln?
• Ja das ist möglich.